
TIME FOR PETS
Haustierbetreuung & Tierpsychologische Beratung Potsdam


Mein Service für Sie
(in Potsdam und Umgebung
incl. Berlin-Zehlendorf)
Bitte beachten:
ausschließlich Vor-Ort-Betreuung,
keine Pension!

Individuelle Vor-Ort-Betreuung von
Katzen, Nagern, Vögeln, Schildkröten etc.
während Ihrer Abwesenheit durch Urlaub, Krankheit usw.
(aus Kapazitätsgründen nur noch begrenzt möglich)

Betreuung Ihres Hundes *)
individuell auf die Bedürfnisse Ihres Vierbeiners abgestimmt
(aus Kapazitätsgründen nur noch sehr begrenzt möglich)

Betreuung Ihrer Wohnung während
Ihrer längeren Abwesenheit
Lüften, Briefkasten leeren, Pflanzen gießen,
kleiner Einkauf vor Ihrer Rückkehr etc.

Tierpsychologisches bzw. verhaltenstherapeutisches Coaching
allgem. Beratung zur Haltung von Hund/Katze (Problem-Prävention),
Beratung vor dem Kauf
Coaching bei Verhaltensproblemen

Kosten
Die Kosten für meine Leistungen richten sich nach deren Art und Umfang.
Da es sich in der Regel um ein auf Ihre Ansprüche zugeschnittenes und somit individuelles Angebot handelt, können sie
dementsprechend von Angebot zu Angebot variieren.
Die im Anschluss genannten Preise sind somit lediglich Richtpreise zu Ihrer Orientierung und können je nach Auftrag abweichen.
Wenn nicht anders vereinbart, berechne ich zusätzlich zu den genannten Kosten
einen pauschalen Zuschlag von 5 € für Leistungen an Sonn- und Feiertagen.
Katzenbetreuung:
- ab 10,00 € / Besuch, incl. Füttern und Reinigung**)der Katzentoilette,
Beschäftigung
- optional: Fellpflege (Bürsten, Kämmen) je nach Aufwand ab 5 Euro **)
Hundebetreuung:
ab 10,00 € / 0,5 h
Betreuung von Nagern, Vögeln, Schildkröten etc.:
ab 10,00 €/Besuch incl. Füttern und Grobreinigung **) von Käfig/Terrarium
Tierpsychologische Beratung / Verhaltens-Coaching:
ab 25 € / Erstberatung
Folgekosten indiv.,
je nach Aufwand/Umfang
Wohnungsbetreuung:
- in Verbindung mit einem Tier-Betreuungsauftrag: + 5 €/Tag
- Alleinauftrag: Kosten nach Vereinbarung (abhängig vom Umfang des Auftrages)
***
Fahrkosten:
0,40 € / km
***

*) keine Hunde, die lt. § 8 der Hundehalterverordnung vom 16. Juni 2004 des Landes Brandenburg zu den so genannten „gefährlichen Hunden“ zählen
**) erforderl. Materialien/Futter werden vom Tierhalter gestellt